Gasprüfung wird Pflicht
Das Regelwerk für die neue Gasprüfung steht: Alle 2 Jahre müssen Wohnmobil und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage eine G 607-Prüfung machen. Als Rechtsgrundlage gibt es dafür einen neuen § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen in der StVZO. Frist für bisher nicht erfolgte Prüfung ist der 16. Juni 2025